1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen HotelOffice24, Inhaber Leon-Paul Koch, Schwedter Str. 9B, 10119 Berlin und dem Kunden.
1.2. Kunden können ausschließlich Unternehmer sein, d.h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung.

2. Leistungserbringung

2.1. Ohne abweichende vertragliche Vereinbarung wird HotelOffice24 die vertraglichen Leistungspflichten von Montag bis Sonntag zwischen 06.00 und 22.00 Uhr erbringen, jedoch nicht an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie nicht am 24. und 31. Dezember.
2.2. Art und Umfang der Vertragsleistungen können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden beeinflusst werden. Zur Umsetzung solcher gesetzlichen Vorgaben oder behördlicher Entscheidungen ist HotelOffice24 berechtigt, die Vertragsleistungen dementsprechend zu ändern. HotelOffice24 ist zudem berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die unerheblich sind, handelsüblich sind oder die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen, soweit dies jeweils dem Kunden zumutbar ist. HotelOffice24 wird den Kunden über Änderungen der Vertragsleistungen rechtzeitig im Voraus informieren.
2.3. Die Verantwortung für die Verbindung gemäß dem Leistungsvertrag (sowie die technische Pflege und Konfiguration) obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
2.4. HotelOffice24 behält sich das Recht vor, die Gäste der Kunden, bei Bedarf zurückrufen zu dürfen.
2.5. Der Kunde gestattet HotelOffice24 die Nutzung bzw. Übermittlung der Rufnummer des Auftraggebers zur Kontaktaufnahme mit Hotelgästen / Anrufern. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung.
2.6. Dem Kunden werden mit Rechnungslegung folgende Kennzahlen übermittelt: Anzahl der Anrufe insgesamt pro Leistungszeitraum, Anzahl der Gesprächs- und Arbeitsminuten insgesamt sowie durchschnittliche Gesprächs- Arbeitsminuten pro Leistungszeitraum. Weitere Kennzahlen sind nur dann von HotelOffice24 geschuldet, wenn dies zwischen beiden Parteien gesondert vereinbart wurde. Sämtliche Kennzahlen werden von HotelOffice24 nach Ablauf von vier Wochen, beginnend mit der Übermittlung an den Kunden, automatisch gelöscht.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden, Vertragsstrafe

3.1. Der Kunde hat HotelOffice24 den Fernzugriff auf alle erforderlichen Daten auf eigene Kosten zu ermöglichen.
3.2. Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner für HotelOffice24 bereitsteht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die bei ihm innerhalb der Leistungszeit eingehenden Anrufe innerhalb der vereinbarten Weiterleitungszeit (spätestens jedoch nach 20 Sekunden, wenn nicht anders vereinbart) an HotelOffice24 weiterzuleiten. HotelOffice24 ist berechtigt, die vertragsgemäße Weiterleitung auf eigene Kosten zu überprüfen.
3.4. Kann HotelOffice24 die vertraglich geschuldeten und nach Aufwand zu vergütenden Leistungen auf Grund einer vom Kunden zu vertretenden Verhinderung nicht erbringen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber HotelOffice24 zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe fällt für jeden Monat an, in dem es zu einer kundenseitigen Verhinderung im Sinne des Satz 1 kommt. Sie beläuft sich jeweils auf den sich aus den letzten drei Monatsabrechnungen ergebenden Durchschnittsbetrag, mindestens jedoch 4.000,00 €. Weitergehende Ansprüche von HotelOffice24, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Eine angefallene Vertragsstrafe wird jedoch auf einen konkreten Schadensersatzanspruch angerechnet.
3.5. HotelOffice24 stellt zwischen 1 und 10 parallele Gesprächsleitungen pro Warteschlange/-schleife bzw. Zielrufnummer zur Verfügung. Die genaue Anzahl an Gesprächsleitungen richtet sich nach dem jeweiligen Anrufvolumen pro Stunde, ist also dynamisch.
3.6. Nachträgliche Veränderungen der Leistung müssen unverbindlich bei HotelOffice24 angefragt und schriftlich genehmigt werden.
3.7. Die Verantwortung für den zügigen und vollständigen Informationsaustausch obliegt allein dem Kunden. Falls falsche Auskünfte an Gäste kommuniziert wurden, da HotelOffice24 kein News Update erhielt, kann HotelOffice24 hierfür nicht haftbar gemacht werden.

4. Vertragslaufzeit, Kündigung, Leistungsverweigerungsrecht

4.1. Innerhalb der Testphase kann der Vertrag wöchentlich von beiden Seiten gekündigt werden.
4.2. Nach der Testphase gilt eine Kündigungsfrist von 5 Monaten.
4.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
– bei wiederholter Nichteinhaltung der Weiterleitungszeit
– wenn sich die Vermögenslage der jeweils anderen Partei wesentlich verschlechtert
– wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
4.4. Bei einer Buchung von festen Zeitpaketen ist die Zeit nicht übertragbar.
4.5. Der Preis pro Minute ergibt sich aus der Gesprächs- und Nachbearbeitungszeit. Abgerechnet wird jeder an HotelOffice24 übergebene Anruf und dies auf Basis der monatlich durchschnittlichen Gesprächs- & Nachbearbeitungszeit pro Anruf.
4.6. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
4.7. Bei einem Zahlungsverzug von 7 Tagen kann HotelOffice24 die Arbeit komplett einstellen.
4.8. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Abschluss der Testphase, hat er an HotelOffice24 pauschalen Schadensersatz in Höhe von 750,00 EUR zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die Rechnungslegung erfolgt in der jeweiligen Folgewoche unter Auflistung der erbrachten Leistungen, per E- Mail und sind dann zur Zahlung fällig. Erfolgt eine Zahlung darauf nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung, besteht auch ohne Mahnung Zahlungsverzug des Kunden.
5.2. Bei einer anrufbasierten Abrechnung liegt ein vergütungspflichtiger Anruf ab dem Zeitpunkt vor, an dem dieser bei HotelOffice24 ankommt bzw. an HotelOffice24 übergeben wurde.
5.3. Bei vor Ort Besuchen sind erforderliche Auslagen, Fahrt- und Logiskosten vom Kunden gegenüber HotelOffice24 auf Nachweis zu erstatten.
5.4. Jede Partei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.
5.5. Der Kunde kann eine ihm von HotelOffice24 erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung (Beanstandungsfrist) hinsichtlich des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens beanstanden. Im Falle der Beanstandung wird HotelOffice24 das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsseln und dem Kunden zur Verfügung stellen.
5.6. Werden durch den Kunden innerhalb der Beanstandungsfrist keine Beanstandungen erhoben, werden die der jeweiligen Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten gelöscht. Im Anschluss daran trifft HotelOffice24 weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach dem vorstehenden Absatz für die Einzelverbindungen.

6. Haftung

6.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HotelOffice24, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
6.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HotelOffice24 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3. Die Einschränkungen in Ziffer 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HotelOffice24, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6.5. HotelOffice24 behält sich das Recht vor, Anrufe an den Kunden aus internen Gründen zurückzuleiten.
6.6. HotelOffice24 kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Buchungen nicht zustande kommen, sofern dies nicht von HotelOffice24 zu vertreten ist.
6.7. Eventuelle Fehler bei der Eingabe einer Reservierung können nicht HotelOffice24 aufgelastet werden. HotelOffice24 übernimmt für die Reservierungseingabe keinerlei Haftung.

7. Vertraulichkeit

7.1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
7.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a.) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden.
b.) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht.
c.) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
7.3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

8. Datenschutz und Datensicherheit

8.1. Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. HotelOffice24 wird personenbezogene Daten, hinsichtlich derer der Kunde verantwortliche Stelle ist, nur im Rahmen dessen Weisungen verarbeiten oder nutzen. Die Einzelheiten werden die Parteien in einem Auftragsverarbeitungsvertrag vor Beginn der Leistungsaufnahme durch HotelOffice24 regeln.
8.2. Die regelmäßige Datensicherung obliegt dem Kunden. Da die Daten im System des Kunden verbleiben und lediglich dort von HotelOffice24 verarbeitet werden, hat HotelOffice24 keine regelmäßige Datensicherung vorzunehmen.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

9.1. Auf alle Verträge zwischen HotelOffice24 und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und HotelOffice24 – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.